Die generationenübergreifende Sicherung von Vermögen verlangt eine vorausschauende Planung zu Lebzeiten.
Ich berate Sie bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Insbesondere unterstütze ich Sie bei den folgenden erbrechtlichen Angelegenheiten:
➤Errichtung von letztwilligen Verfügungen (insbesondere Testamente)
➤Errichtung von Erbverträgen
➤Errichtung Pflichtteils- und Erbverzichten
➤Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
➤Vertretung in Pflichtteils- und Erbrechtsverfahren
Kontaktieren Sie mich gerne – gemeinsam lösen wir Ihre erbrechtlichen Fragen