Für meine anwaltlichen Leistungen biete ich Ihnen folgende Abrechnungsvarianten an:

Erstberatung
Eine telefonische Kontaktaufnahme zur Vereinbarung einer Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos.
Die Erstberatung inkludiert eine erste Einschätzung über Chancen und Risiken, die Festlegung der weiteren Schritte und die Aufklärung über die erwartenden Kosten. Für die Erstberatung verrechne ich eine reduzierte Pauschale, wobei ich Ihnen dieses Honorar im Falle einer weiteren Beauftragung gutschreibe. Im Falle einer weiteren Mandatierung ist daher auch die Erstberatung kostenlos.
Abrechnung nach Stundensatz
Ich verrechne mein Honorar grundsätzlich nach Zeitaufwand und einem vorab vereinbarten Stundensatz. Das konkrete Honorar ist daher vom entstandenen Arbeitsaufwand abhängig. Selbstverständlich liegt jeder Abrechnung eine detaillierte Zeitaufzeichnung zugrunde.
Abrechnung nach einem Pauschalhonorar
Wenn der Zeitaufwand im Vorhinein abschätzbar ist (wie meistens bei der Errichtung von Verträgen aller Art, der Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen oder der Übernahme von Treuhandschaften) biete ich Ihnen auch gerne ein Pauschalhonorar an. Dies hat für Sie den Vorteil, dass das konkrete Honorar bereits bei Auftragserteilung feststeht.
Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz
Bei der Vertretung in gerichtlichen Verfahren kann ich Ihnen zumeist eine Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz anbieten. Bei dieser Abrechnung ist das Honorar von der Höhe des Streitwertes und der Art der erbrachten Leistungen, nicht jedoch nach meinem Zeitaufwand abhängig. Da auch die Gerichte den Kostenersatz (sofern ein solcher vorgesehen ist) nach Rechtsanwaltstarifgestz zusprechen, hat diese Abrechnungsvariante für Sie den Vorteil, dass meine Kosten im Obsiegensfall vom Verfahrensgegner ersetzt werden müssen.
Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Gerne frage ich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung wegen Rechtsschutzdeckung an und rechne bei Vorliegen einer Rechtsschutzdeckung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Für die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung verrechne ich Ihnen keine Kosten.